Allgemeine Geschäftsbedingungen der Re-elko Holz GmbH & Co. KG

1. Begriffsbestimmungen

„Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

„ Unternehmer“ im Sinne dieser Geschäftsbedingung ist jede natürliche oder juristische Person oder jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Allgemeines

2.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Re-elko Holz GmbH & Co. KG („Verkäufer“), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

2.2 Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bei Vertragsschluss (einschließlich mündlicher Nebenabreden sowie Ausschluss, Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) sind schriftlich niederzulegen.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die Vertragssprache ist deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist.

Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://re-elko.com/content/3-allgemeine-geschaeftsbedingungen oder https://b2b.re-elko.com/content/3-allgemeine-geschaeftsbedingungen einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in Ihrem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

4. Vertragsabschluss

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://re-elko.com und unserem B2B Shop https://b2b.re-elko.com.

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Re-elko Holz GmbH & Co. KG

Lutz Kockläuner, Jürgen Renkel

Im Lorsbachtal 47-49

D-65719 Hofheim

Registernummer 43628

Registergericht Amtsgericht Frankfurt (am Main)

zustande.

5. Angebote, Bestellungen, Bestätigungsschreiben

5.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Irrtümer und Zwischenverkauf sind grundsätzlich vorbehalten.

5.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder nach Eingang der Bestellung ausgeführt werden.

5.3 Das Warenangebot im Internetshop und B2B Shop stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher / Unternehmer, Waren zu bestellen. Es richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Nicht oder beschränkt geschäftsfähige Personen sind nur unter Mitwirkung und Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zur Inanspruchnahme der  angebotenen Ware befugt.

Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher / Unternehmer ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Sie können aus dem Internet-Shop / B2B Shop die Produkte des Anbieters auswählen und durch anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ bestätigen. Sie können die Angaben im Warenkorb prüfen und jederzeit ändern. Nach dem Aufrufen des Buttons  „Zur Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie Akzeptanz der AGB sowie der Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie können vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von Ihnen verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle Ihre Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an. Irrtümer und Zwischenverkauf sind vorbehalten.

6. Preise, Versandkosten, Zahlungsarten, Fälligkeit

6.1 Die angegebenen Preise verstehen sich für den Verbraucher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile, für den Unternehmer werden die Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt. Hinzukommen können Versandkosten.

6.2 Die Preise werden während der Bestellung ausdrücklich angegeben. Auch in welcher Höhe die Versandkosten anfallen.

6.3 Beim Online-Kauf in unseren Internet Shops bieten wir folgende Zahlungsmöglichkeiten an: per Vorkasse, PayPal, Kreditkarte (Visa, Master Card) via Paypal, EC-Lastschrift und SEPA-Lastschrift, Kauf auf Rechnung via Zinia by Open Bank S.A. (30 Tage Zahlungsziel) und Finanzierung via Santander Consumer Bank (6 bis 72 Monate, 9,90% eff. Jahreszins).

Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Ein Versand der Bestellung kann erst nach eingegangenem Kaufpreis erfolgen.

6.4 Ein vereinbarter Skontoabzug ist nur berechtigt, wenn alle bis zum Zeitpunkt der Skontozahlung fällig gewordenen Rechnungen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt beglichen werden.

6.5 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Verkäufer bzw. der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers an.

6.6 Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen zu. Ein etwaiges gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, beispielsweise wegen Mängel der Sache, steht dem Käufer nur in Ansehung solcher Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer stammen; ein etwaiges gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht des Käufers gem. § 320 Bürgerliches Gesetzbuch bleibt unberührt. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, oder handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die vorstehend beschriebenen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers auf solche seiner Forderungen beschränkt, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

7. Lieferung, Gefahrübergang, Kostenbeitrag und Verpackung

7.1 Wird die Ware von uns versendet, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

7.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

7.3 Bei Lieferung an eine Baustelle oder an eine nicht gespeicherte Lieferadresse ist der Verkäufer berechtigt, für den hierdurch bedingten Zusatzaufwand einen pauschalen Kostenbeitrag zu verlangen. Bei Lieferungen mit einem Warenwert von unter EUR 1000,00 netto ist der Verkäufer berechtigt, einen Kleinmengenkostenbeitrag von 10% oder min. EUR 25,00 je Lieferung zu verlangen.

7.4 Die Lieferung von Waren aus Bestellungen erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.

7.5 Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet. Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt die Rückgabe, ist der Verkäufer berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig wird. Ist ein Käufer ein Unternehmer ist mit Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rücknahme nach § 15 Abs. 1 Satz 4 VerpackG ausgeschlosssen.

7.6 Bei Warenbestellung welche als Sperr-/Langgut versendet werden, gilt ausschließlich die im Bestellvorgang vom Kunden zwingend akzeptierte Transportklausel "Der Kunde ist für das Abladen der Waren selbst verantwortlich. Die Anlieferung beinhaltet KEINE TRAGELEISTUNG des Fahrers".

8. Widerrufsbelehrung zu Online-Bestellungen (gültig nur für Verbraucher, wie unter Begriffsbestimmungen beschrieben)

8.1 Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

8.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Re-elko Holz GmbH & Co. KG, Im Lorsbachtal 47-49, 65719 Hofheim, Deutschland, Tel.: +49 (0) 6192 / 951278-0, Fax: +49 (0) 6192 / 1635, E-Mail: info@re-elko.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches Sie unter dem Bereich Widerrufsbelehrung einsehen können. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

8.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, weisen wir ausdrücklich darauf hin dass Sie, gemäß § 357 BGB Abs.6, alle unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen haben. Sobald die Rücksendung bei uns eingetroffen ist werden wir die Waren auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfen und den dann ermittelten Betrag innerhalb einer maximalen Bearbeitungszeit von 14 Tagen zurückerstatten.

8.4 Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

8.5 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

8.6 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftig erst entstehender Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung des Verkäufers.

9.2 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt die Verarbeitung bzw. Umbildung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung bzw. Umbildung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder

Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

9.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht.

9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Ziffer 8. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziffer 8. Abs. 3 und 4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

9.6 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziffer 8. Abs. 3 und 4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

9.7 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

9.8 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

9.9 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

10. Eigenschaften von Holz

10.1 Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

10.2 Allgemein wird bei Hobelware zwischen Rauspund, Profilholz, Hobeldielen, Fassadenprofilen, Leisten und Glattkantbrettern unterschieden. Daran kann man erkennen dass die Hobelware in erster Linie für optische Zwecke genutzt wird, zum Beispiel als Wand- oder Fassadenbekleidung, als Wandabschluss oder als Bodenbelag. Außerdem handelt es sich bei Hobelware nicht um einen Holzwerkstoff, sondern um Massivholz. Der Wortbestandteil „Hobel“ sagt aus, dass das Holz durch das Hobeln in die gewünschte Form gebracht wurde.

Die Enden sind, wenn nicht anderweitig beschrieben, bei allen Sortierungen grob gekappt und können Risse aufweisen. Daher sollten Sie nicht mit der vollen Länge kalkulieren, sondern in etwa 10 cm Verschnitt pro Ende einplanen. Je nach Holzart kann dies variieren. Bei Terrassendielen ist zudem zu beachten, dass eventuell werksseitig aufgebrachtes Wachs an den Stirnenden herauszukappen ist. Des weiteren ist, falls nicht explizit beim Artikel anders beschrieben, die Rückseite immer ohne Anspruch.

11. Sach- und Rechtsmängelrüge, Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln

11.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge entfällt die Gewährleistungsverpflichtung für den betreffenden Mangel.

11.2 Etwaige Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

11.3 Etwaige Rückgriffsansprüche des Käufers gem. § 478 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt. Soweit der Verkäufer im Rahmen eines solchen Rückgriffs nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe unter Punkt „Haftung“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.4 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht (1) bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Verstoß gegen eine vom Verkäufer übernommene Beschaffenheitsgarantie sowie (2) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die die Mangelhaftigkeit des Bauwerks verursacht hat. Die vorgenannte einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruht oder es sich um Personenschäden handelt oder wir aus unerlaubter Handlung haften. Die einjährige Verjährungsfrist für Mängelrechte findet auch keine Anwendung auf Mängel, die in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, bestehen; in diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist vielmehr drei Jahre. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung etwaiger Rückgriffsansprüche gem. § 479 Bürgerliches Gesetzbuch sowie über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

11.5 Die in Ziffer 11.2 und Ziffer 11.4 enthaltenen Regelungen finden keine Anwendung auf Käufer, die natürliche Personen sind und den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

11.6 Bei Warensendungen via Spedition (Sperrgut, Langgut) sind offensichtliche Transportschäden umgehend auf den Frachtpapieren im Beisein der Transportfirma zu dokumentieren und gegenzuzeichnen, sowie uns umgehend anzuzeigen.

12. Haftung

12.1 Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers beruhen, sowie für Personenschäden haftet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Käufer deshalb vertrauen können

muss, haftet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur für solche Schäden, die für den Verkäufer bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang voraussehbar waren. Im übrigen sind Ansprüche des Käufers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

12.2 Die gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer etwaigen von uns garantierten Beschaffenheit oder sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

13. SCHUFA-Information für (Versand -) Handelsunternehmen

13.1 Die Re-elko Holz GmbH & Co KG wird nach eigenem Ermessen vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. vor Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermitteln wir diese Informationen an die SCHUFA. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, kann der Kunde hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten.

13.2 Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Ebenso kann sich der Kunde über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service- Adresse der SCHUFA lautet:

SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

14. Vermietung und Reservierungen

14.1 Bei Abschluss eines Mietvertrages hat der Vermieter dem Mieter den betreffenden Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu zahlen und hierauf einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig zurückzugeben.

14.2 Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen.

14.3 Der Mieter ist verpflichtet,

a) Vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden.

b) Den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen.

c) Für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen, insbesondere Betriebsstoffe (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe), Reinigungsmittel usw. nur in vorgegebener und einwandfreier Beschaffenheit zu verwenden.

d) Den Mietgegenstand ausreichend gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen.

e) Dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder die Nutzung von Schutzbekleidung erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind und genutzt werden.

 14.4 Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart (insbes. bei verbindlichen Festmietzeiten), gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtlicher Mietdauer genannter Zeitraum als Mindestmietzeit. Sofern keine verbindliche Festmietzeit vereinbart ist, verlängert sich  die Mietzeit automatisch über die Mindestmietzeit hinaus und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit. Bei verbindlichen Festmietzeiten ist der Vermieter berechtigt Schadensersatz (z.B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät.

14.4 Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem, betriebsfähigem und, ggfls. In voll getanktem Zustand zu übergeben. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift nach Abschluss des Mietvertrages, dass er vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert und dass ihm das Gerät in technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe. Soweit beim Verstauen, Befestigen, Verladen oder Entladen des Mietgegenstandes ein Re-elko Holz GmbH & Co KG Mitarbeiter tätig wird, unterliegt dieser den Weisungen und der Aufsicht des Mieters.

14.5 Grundlage für die Berechnung der Miete (inkl. Wochenend- und Wochenmiete) ist ausschließlich der im Mietvertrag genannte Mietpreis. Preisangaben in der ausliegenden Preisliste, im Mietgerätekatalog oder im Aushang im Geschäftslokal sind jeweils nur unverbindliche Preisangaben. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangene 24 Stunden.

14.6 Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages, der die Miete in Höhe des aufgrund der vereinbarten Mietzeit zu erwartenden Endpreises, der Verbrauchsmaterialien und eine Sicherheitsleistung beinhaltet und bei Rückgabe der Mietsache mit dem Mietzins verrechnet bzw. zurückerstattet wird. Sofern bei längerer Mietdauer der zu zahlende Rechnungsbetrag den geleisteten Kautionsbetrag übersteigt, kann der Vermieter eine Zwischenrechnung stellen. Zwischenzahlungen und Nachzahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig.

14.7 Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten.

14.8 Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem Mietvertragsformular zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im bei Übergabe der Mietsache dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, verbunden mit der Aufforderung zu deren Beseitigung (beim Vermieter vor Ort), anzuzeigen.

14.9 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.

14.10 Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern.

Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert und insbesondere Verletzungen der Pflichten dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten, z.B. einem Frachtführer, überlässt. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall. Im Zweifelsfall kann eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen gefordert werden. Die Kosten der Begutachtung teilen sich Vermieter und Mieter je zur Hälfte.

14.11 Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter.  Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.

14.12 Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von jeder Partei ordentlich kündbar, sofern keine (Mindest-) Mietzeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Tage, sofern die Mietdauer nach Wochen, 7 Tage, sofern die Mietdauer nach Monaten berechnet wird. Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in erheblichem Maße, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Kautionsbetrag die aufgelaufene Mietforderung des Vermieters nicht mehr abdeckt.

14.13 Typische Abnutzungen an Verschleißteilen sowie Schäden wegen unsachgemäßer Handhabung und Diebstahl werden von der Haftungsbegrenzung nicht erfasst. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 2.000,- EUR. In Diebstahlsfällen ist die Selbstbeteiligung des Mieters auf 25% des Wiederbeschaffungswertes begrenzt.

14.14 Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei

- grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

- der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;

- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

- falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieter und Re-elko Holz GmbH & Co KG.

14.15 Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Reservierungen sind lediglich bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.

15. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Re-elko bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Hofheim / Ts., soweit der Kunde nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

17. Datenschutz

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer personenbezogene Käuferdaten EDV-mäßig speichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Detaillierte Informationen können Sie in unserer Datenschutzerklärung nach DSGVO unter https://re-elko.com/content/13-datenschutzerklaerung oder https://b2b.re-elko.com/content/13-datenschutzerklaerung einsehen.

18. Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter

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